Zauberclub Cottbus
Zauberclub Cottbus

Satzung

beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 4.12.2002 in Cottbus


§ 1 ALLGEMEINES 

 1. Die Vereinigung trägt den Namen

Zauberclub Cottbus
Ortszirkel des Magischen Zirkels von Deutschland e.V.

 2. Der Zauberclub ist der Cottbuser Ortszirkel des Magischen Zirkels von Deutschland e.V..

3. Das Geschäftsjahr beginnt im September und endet im Juni des darauffolgenden Jahres. In den Monaten Juli/August ruht die Tätigkeit des Clubs, sofern nicht spezielle Projekte in dieser Zeit vorgesehen sind.

4. Die Satzung des Magischen Zirkels von Deutschland (MZvD) ist in all seinen Teilen auch für die Mitglieder des Zauberclubs Cottbus verbindlich. 


§ 2 VEREINSZWECK 

 1. Der Zauberclub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

2. Der Zauberclub erstrebt keinen materiellen Gewinn. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.

3. Die Tätigkeit im Zauberclub ist ehrenamtlich. Es werden den Mitgliedern nur dann Vergütungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen gezahlt, wenn die Arbeit zu Gunsten des Clubs das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigt.

4. Der Zauberclub vertritt weder politische noch konfessionelle Interessen.

5. Zweck der Vereinstätigkeit ist die Förderung der Zauberkunst als Unterhaltungskunst im allgemeinen und die Förderung der Tätigkeit aktiver Zauberkünstler im speziellen.

6. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere

a) durch die aktive Teilnahme aller Mitglieder an der Zirkeltätigkeit im Club, durch Übernahme von Verantwortung bei der Leitung des Clubs und bei speziellen Projekten,
b) durch Teilnahme an zentralen Veranstaltungen des MZvD bzw. deren Projekten,
c) durch gegenseitige Hilfe bei der Gestaltung von Darbietungen,
d) durch die Durchführung von Promotions-Veranstaltungen,
e) durch die Teilnahme an Treffen von Zauberkünstlern auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene,
f) durch die Pflege des Kontaktes zu Zauberfreunden im In- und Ausland,
g) durch das Abonnement der Zeitschrift "Magie",
h) durch die ständige Verbesserung der Darbietungen der Clubmitglieder,
i) durch die Teilnahme an Leistungsvergleichen und Meisterschaften,
j) durch die Gestaltung einer eigenen Internet-Homepage des Zauberclubs,
k) durch die Organisation von Zaubertreffs und Kongressen,
l) durch Veranstaltungen jeglicher Art, die geeignet sind, das Ansehen der Zauberkunst zu fördern. 


§ 3 Vereinsmittel und deren Verwendung 

 1. Mittel des Clubs bestehen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

2. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird jeweils zum Beginn eines Geschäftsjahres durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn der Geschäftsjahres (im September) fällig.

4. Eine Rückzahlung oder teilweise Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen ist auch bei Austritt aus dem Zauberclub ausgeschlossen.

5. Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs, es sei denn § 2 Abs. 3 tritt in Kraft.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Die finanziellen Mittel des Zauberclubs müssen durch eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nachgewiesen werden. Belege sind in geeigneter Form zu sammeln. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann auch in computerlesbarer Form (z.B. als Excel-Tabelle) erfolgen.

8. Die finanziellen Mittel werden durch den Kassierer bzw. einem beauftragten Clubmitglied verwaltet. Der 1. Vorsitzende des Clubs darf nicht gleichzeitig Kassierer sein.

9. Es ist eine Handkasse anzulegen, in der Beträge bis zu 500,00 € verwaltet werden können. Übersteigen die finanziellen Mittel diese Grenze, ist ein Konto bei einer Bank zu führen.

10. Rechtzeitig zum Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt eine Kontrolle der finanziellen Bestände und der finanziellen Tätigkeiten des vergangenen Geschäftsjahres durch den 1. Vorsitzenden des Clubs. Hierüber ist der Mitgliederversammlung spätestens beim letzten Treff innerhalb eines Geschäftsjahres Bericht zu erstatten.

11. Nicht verbrauchte finanzielle Mittel eines Geschäftsjahres können zur Ausgestaltung der Jahresabschlussfeier genutzt werden, sofern sie nicht projektgebunden sind.

12. Bei Auflösung des Zauberclubs werden eventuell noch vorhandene finanzielle Mittel zu gleichen Teilen unter den Mitgliedern aufgeteilt. Bei Austritt aus dem Zauberclub erfolgen jedoch keine Rückzahlungen. 


§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft im Club 

 1. Der Zauberclub Cottbus besteht aus

a) ordentlichen Mitgliedern
b) Ehrenmitgliedern
c) Kandidaten

2. Ordentliches Mitglied im Zauberclub kann werden, wer die alle nachgenannten Punkte erfüllt:

a) Mitgliedschaft im Magischen Zirkel von Deutschland
b) Wohnsitz in der Region um Cottbus
c) Anerkennung der Satzung des Zauberclubs Cottbus
d) Vollendung des 16. Lebensjahres

3. Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung ernannt. Das Einverständnis des Ehrenmitglieds ist dazu erforderlich. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Sie haben das Recht, an Veranstaltungen und Sitzungen des Clubs teilzunehmen. Sie haben aber kein Stimmrecht.

4. Zauberfreunde, die ordentliches Mitglied im Zauberclub Cottbus werden wollen, aber noch nicht Mitglied im MZvD sind und das 15. Lebensjahr vollendet haben, können ein einjähriges Kandidatenjahr im Club absolvieren. Dabei haben sie sämtliche Rechte und Pflichten wie ein ordentliches Mitglied mit Ausnahme des Stimmrechts und des Rechts in den Vorstand gewählt zu werden. Am Ende des Kandidatenjahres ist eine Aufnahme in den MZvD gemäß dessen Satzung zu beantragen.

5. Über die Aufnahme von Kandidaten in den Club entscheidet die Mitgliederversammlung. Ebenso kann die Mitgliederversammlung bei Vorliegen triftiger Gründe den Ausschluss eines Kandidaten aus dem Club beschließen. 


§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft im Club 

 1. Die Mitgliedschaft im Zauberclub Cottbus erlischt durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss.

2. Einem Ausschluss müssen mindestens zwei Drittel der eingeschriebenen ordentlichen Mitglieder zustimmen.

3. Bei Ausschluss ist eine Rückgewährung von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ausgeschlossen. 


§ 6 Rechte und Pflichten der Clubmitglieder 

 1. Jedes Mitglied ist berechtigt an der Willensbildung des Clubs durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechtes in den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

2. Jedes Mitglied hat die Pflicht zu Beginn des Geschäftsjahres den festgelegten Jahresbeitrag zu entrichten.

3. Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht die Clubarbeit gemäß seinem Können und seinen Neigungen aktiv mitzugestalten.

4. Jedes Mitglied hat das Recht für Vorstandsfunktionen zu kandidieren oder die Verantwortung für spezielle Projekte zu übernehmen.

5. Treffs des Zauberclubs Cottbus sollten nach Möglichkeit mindestens zweimal im Monat stattfinden. Die Treffs sollten von allen Mitgliedern wahrgenommen werden. Mitglieder, die außerhalb von Cottbus wohnen oder beruflich stark angespannt sind, können den Turnus ihrer Teilnahme selbst bestimmen, um ein akzeptables Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu wahren.

6. Zu besonderen Anlässen erfolgt eine Einladung durch den 1. Vorsitzenden. Hier ist die Teilnahme Pflicht. Das gleiche gilt für den ersten und letzten Treff eines Geschäftsjahres. Zu diesen Treffs ist Abwesenheit nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 


§ 7 Der Vorstand 

 1. Der Vorstand des Zauberclubs Cottbus besteht aus

a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden als Vertreter des 1. Vorsitzenden
c) dem Kassierer

2. Der 2. Vorsitzende kann gleichzeitig Kassierer sein, nicht aber der 1. Vorsitzende.

3. Zu speziellen Projekten können weitere Verantwortliche gewählt werden.

4. Der 1. Vorsitzende vertritt des Zauberclub nach außen, im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende.

5. Alle anderen Mitglieder dürfen nur mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden im Namen des Clubs handeln. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn das Mitglied im Rahmen spezieller Projekte aktiv wird und dafür die Gesamtverantwortung besitzt.

6. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres sind die Mitglieder des Vorstandes einzeln in ihrer Funktion zu bestätigen. Für eine Bestätigung ist die einfache Mehrheit der eingeschriebenen ordentlichen Mitglieder erforderlich. Der Vorstand gilt dann für ein weiteres Geschäftsjahr als gewählt.

7. Sollte keine Bestätigung zustande kommen, oder das jeweilige Vorstandsmitglied diese Funktion nicht länger ausüben wollen, sind Neuwahlen erforderlich.

8. Neuwahlen können nur durchgeführt werden, wenn mindestens einer und die Hälfte der eingeschriebenen ordentlichen Mitglieder anwesend sind, bzw. bereits ihre Stimme nach Absatz 12 abgegeben haben.

9. Bei Neuwahlen gilt ein Kandidat als gewählt, wenn er die mindestens eine und die Hälfte der Stimmen der eingeschriebenen ordentlichen Mitglieder auf sich vereinen kann. Sollte das für keinen der Kandidaten der Fall sein, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmen anzusetzen. Gewählt gilt dann, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

10. Für eine Kandidatur ist das Einverständnis des Kandidaten erforderlich.

11. Sollte es nicht möglich sein, Vorstandsmitglieder zu wählen, ist für die Wahl ein neuer Termin, frühestens zwei Wochen später anzusetzen. Sollte auch beim 2. Wahltermin kein arbeitsfähiger Vorstand gewählt werden können, muss über eine Auflösung des Clubs abgestimmt werden.

12. Kann ein Mitglied aus zwingenden Gründen nicht an einer Wahl teilnehmen, ist seine Stimmabgabe auch im Voraus schriftlich im verschlossenen Umschlag möglich. Der Umschlag ist beim bisherigen 1. Vorsitzenden abzugeben. Kann ein Kandidat nicht an einer Wahl teilnehmen, ist dessen Zustimmung zur Kandidatur auch in schriftlicher Form im Voraus möglich.

13. Sollten es außergewöhnliche Umstände erfordern, ist eine Neuwahl des Vorstandes auch innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres möglich. Ob solche Umstände vorliegen, entscheidet der bisherige Vorstand. 


§ 8 Sonstiges 

 1. Für Änderungen der Satzung des Zauberclubs Cottbus ist eine Zweidrittelmehrheit der eingeschriebenen ordentlichen Mitglieder erforderlich.

2. Die Mitgliederversammlung kann nur die Auflösung des Zauberclubs beschließen, wenn dafür eine Zweidrittelmehrheit der eingeschriebenen ordentlichen Mitglieder stimmt und weniger als 5 Mitglieder den Zauberclub fortführen wollen.

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